Mit den Bewerbern/Bewerberinnen werden normale Ausbildungsverträge abgeschlossen. Ausgebildet wird zum/zur Kfz-Mechatroniker/in.

Aufgrund der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife oder Fachhochschulreife wird, gemäß §27 der Handwerksordnung, die Ausbildungszeit von 3,5 Jahren auf 2,5 Jahren reduziert. Im Betrieb werden alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans für "Kfz-Mechatroniker/innen" während der verkürzten Ausbildungszeit vermittelt.