1) Nur wenn man ein entsprechendes Angebot findet
2) Die Prüfungsteilnahme ist erst nach der erfolgreich abgelegten Gesellenprüfung möglich
3) Das Ende der Fortbildungsphase ist von folgenden Punkten abhängig:
- ob noch während der Ausbildung mit der Fortbildung begonnen wurde
- der Wartezeit zwischen dem Lehrzeitende und den anschließenden Fortbildungsschritten
- der Dauer der einzelnen Fortbildungsschritte
- einer eventuellen Weiterqualifizierung zum/zur Gepr. Betriebswirt/in (HwO) und der Dauer des Kurses
- ob die Teilzeit-, Vollzeitform oder eine Mischung aus beidem gewählt wurde, da es für alle Teile der Fortbildung Teilzeit- und Vollzeitangebote gibt.
Darüber hinaus existieren teilweise Onlineangebote mit Präsenzphasen